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Einladung zum 10. Elfmeterturnier des FC Alfdorf
Schnappt euch eure Nachbarn, Kollegen, Freunde und Verwandte und meldet euch zum 10-jährigen Jubiläum des Elfmeterturniers beim FCA an! Ob alt oder jung, ob groß oder klein - am Freitag, 23. Mai 2025, kann jeder von euch für feinsten Budenzauber auf dem Alfdorfer Sportplatz sorgen.
Fürs leibliche Wohl und genügend Zielwasser sowie After-Show-Party ist selbstverständlich gesorgt. Wir freuen uns auf euch!
Regelwerk
Anmeldung:
Mit der Überweisung der Startgebühr via Paypal (QR-Code siehe unten) seid ihr automatisch angemeldet. Bitte übermittelt uns während der Überweisung Mannschaftsname und Mannschaftsart (falls ihr eine Jugend- oder Frauenmannschaft meldet wollt), sowie eure Kontaktdaten im Nachrichtenfeld.
Alternativ zu Paypal bieten wir auch Banküberweisung an die IBAN DE28602500100006105318 an (Kontoinhaber Ariane Jahns).
Nach Anmeldeschluss wird der Spielplan verteilt.
Anmeldeschluss: 09. Mai 2025
Startgebühr pro Mannschaft: 25 Euro
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Aktuelle News rund um den FC Aldorf 1952 e.V., |
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Gründung der neuen Abteilung "FC Alfdorf - ALL MOUNTAIN "
Verein und Vorstandschaft haben sich entschlossen neben dem Kernelement Fussball eine weitere Abteilung in unserem Verein zu gründen, welche das Hobby vieler Menschen aufgreift - den Spaß am Mountainbiken und Fahrradfahren in der Natur. Wir wollen mit unserer neuen Abteilung die Frauen, Männer und Jugendliche zusammenbringen, die Lust an regelmäßigen Fahrradtouren haben. Sei es mit Touren abends unter der Woche, größeren Strecken am Wochenende, beim „Heizen“ von Trails und Parks oder dem Asphaltfräsen mit dem Trekking- oder E-Bike. Auch das Alter spielt absolut keine Rolle! Wir sind für alles offen und möchten alle Interessierten herzlich einladen mit uns Spaß vor der Haustür zu haben! Updates zu unsern Routen und Treffen findet ihr auf unserer facebook Seite! |
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(1) Mit den Ehrungen soll den Funktionsträgern und Mitgliedern für besondere Leistungen und Treue die Dankbarkeit des Vereins übermittelt werden.
(2) Die Ehrenordnung hat dabei den Zweck, die Ehrbekundungen zu standardisieren und damit zu vereinfachen. Gleichzeitig soll durch die Ehrungen die Verbundenheit der Mitglieder mit dem Verein gefestigt werden.
(3) Um Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die für eine Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen und der Auszeichnung würdig sein.
(3) Dabei können durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft folgende Ehrungen gewährt werden:
(a) Ehrenvorsitzender
(b) Ehrenmitglied
(c) verdiente Mitglieder.
(4) Die Ehrung erfolgt durch den Vorstand im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen geeigneten Rahmen.
(1) Zur Wahrung alter Traditionen, zur Repräsentation des Vereines bei besonderen Anlässen, als kritischer Beobachter der Vereinsgeschäfte und auch zur Ehrbekundung von verdienten ehemaligen Vorsitzenden kann der Gesamtvorstand einen Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit wählen.
(1) Mitglieder die sich langjährig um den Verein bemüht haben, diesen in führender Funktion begleitet haben oder sich durch gleichwertige Verdienste um den Verein verdient gemacht haben, können als Ehrenmitglied ausgezeichnet werden.
(2) Ehrenmitglieder kann die Vorstandschaft auf Lebenszeit bestimmen. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt die beitragsfreie Mitgliedschaft.
(1) Mitglieder, die sich durch langjährige Vereinsmitgliedschaft auszeichnen, werden in vier Stufen geehrt, wobei das Eintrittsdatum in den Verein bzw. die Vollendung des 18ten Lebensjahres ausschlaggebend ist.
(2) Ehrungen erfolgen zum Anlass der Vereinsmitgliedschaft nach
(a) 25 Jahren
(b) 40 Jahren
(c) 50 Jahren
(d) 60 Jahren.
(3) Es obliegt der Vorstandschaft eine angemessene Würdigung in Form eines Präsents für die langjährige Mitgliedschaft festzulegen.
(1) Ehrenvorstände sowie Ehrenmitglieder erhalten zum 50ten, 60ten, 70ten, 75ten, 80ten, 85ten und 90ten Geburtstag sowie älter persönliche Glückwünsche des Vereins sowie ein Präsent durch einen Repräsentanten übermittelt.
(2) Über die Art des Präsentes entscheidet die Vorstandschaft.
(1) Ehrenvorständen und Ehrenmitgliedern wird als Zeichen der Verbundenheit ein Kranz mit Schleife, ein vergleichbarer Grabschmuck oder alternativ eine Kondolenzspende in angemessener Höhe zuteil.
(2) Bei verdienten Mitgliedern, Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern entscheidet die Vorstandschaft entsprechend der Verbundenheit mit dem Verein über die Art und Weise der Anteilnahme.
(1) Diese Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.09.2020 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.